Info zum Mitgliederausweis des DAV

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Seit 2003 gibt es den DAV-Mitgliederausweis in Scheckkartenform. Ein (Entwurfs-)Muster dieser 'DAV-Card' haben wir hier abgedruckt. Dieser Ausweis ist immer ein Jahr plus Vor- und Nachlaufzeit gültig, vom 01.12. des Vorjahres bis zum 28./29. Februar des folgenden Jahres. Da der Ausweis kein Lichtbild enthält, gilt er nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Die Ausweise werden üblicherweise im Januar versandt.

Entwurfsmuster der 'DAV-Card'

Kontoänderungen und Adressänderungen müssen bis 31.12. des Jahres beim AlpinClub eingegangen sein, damit der Versand der Ausweise oder der Bankeinzug des Beitrags funktioniert.
Überweiser müssen ihre Beiträge bis spätestens 15. Januar bezahlen. Nach erfolgter Zahlung wird der Ausweis versandt.

Kündigungen
sind nur zum Jahresende möglich und müssen spätestens schriftlich bis zum 30. September d.J. erfolgen; sie werden kurzfristig von uns bestätigt. Achten Sie darauf und fragen rechtzeitig nach. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das gilt auch bei Übertritt in eine andere Sektion.