Versicherung / Leistungen des DAV

Alpiner Sicherheits-Service ASS

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

Leistungen im Überblick seit 01.07.2007

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/6 24 24 – 393 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit bis zu € 1.500.000,-- oder aus Sachschäden mit bis zu € 150.000,--, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.

Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.

Quelle und weitere Details: http://www.alpenverein.de/template_loader.php?tplpage_id=93 (Stand 09/2010)

Zusätzliche Versicherungen können abgeschlossen werden.